Anmelde- und Einsendeschluss: 30. April 2021, 24.00 Uhr
Engelbert Strauss lobt als führender Hersteller von Berufsbekleidung den Special Award Workwear Couture aus.
Er findet in Kooperation mit dem European Fashion Award FASH statt.
„Die Branche steht vor einem Technologiesprung. Wir unterstützen die Designer von Morgen dabei, sich in die neuen Verarbeitungstechniken hineinzudenken. Strauss ist hier der ideale Partner, der auf dem Gebiet fortschrittlicher Technologien großes Know-How aufgebaut hat.“ Joachim Schirrmacher, Direktor European Fashion Award FASH
It’s a Magnetic World
Mode ist Magnet. Textil zieht an. Und im Kosmos gelten eigene Gesetze.
Fashion ist Feingeist. Workwear ist resolut. Fashion ist Form. Workwear ist Function.
Aber Workwear kann sowohl als auch. Strauss überwindet die Naturgesetze und vereint Function und Fashion. Workwear ist Wechselwirkung. Strauss sagt: Die Welt braucht beides.
Und die Welt braucht eine neue Generation von Schneider-Künstlern. Sie braucht Geist und Geschick, Phantasie und handwerkliche Umsetzung.
Einzureichende Unterlagen
1. Step Skizze: Zeichne, scribble, illustriere!
Der wichtigste Part deiner Bewerbung: Dein First Draft. Nimm das Beste der Workwear (High-Tech Materialien, Tools und Gadgets) und konzipiere ein Magnetic Statement Piece, das auch auf dem Runway funktioniert. Zentral: Die Anziehungskraft modernster Magnetverschlüsse. Löse dich von allen
Normen. Mach‘ deine eigenen. Zeig uns Workwear, Avantgarde, Funktion und Form. Hier bewertet die Jury Kreativität und Konzept und wählt bis zu 15 Finalist*innen aus.
– Lebenslauf inkl. Studienbescheinigung bzw. Abschluß
2. Finalisten – Outfit: Bis zu 15 Finalist*innen erhalten die Mystery Toolbox. Drin stecken Stoffe, Tools, Teile – und Magneten. Denk‘ in- und outside the box! Soll heißen: Nutze, was drin ist (mindestens ein Fabric und ein Accessoire) und feel free hinzuzufügen, was dich noch anzieht. Entwerfe und realisiere ein Outfit – woman, men oder unisex. Unsere Bewertungskriterien: Die handwerkliche Umsetzung, Funktionalität, Materialauswahl und -kombination, Innovation, Nachhaltigkeit und Entwicklungspotenzial.
Die Gewinner werden bei der Preisverleihung am 5. Juli 2021 in Frankfurt bekannt gegeben.
Teilnehmer
Der SPECIAL AWARD WORKWEAR COUTURE richtet sich an Designstudenten und Absolventen (bis fünf Jahre nach dem Studium) aus den Bereichen Modedesign, Bekleidungstechnik, Produktentwicklung oder Design-Ingenieur.
Finalisten
Die Teilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Nominierung als Finalist persönlich am Special Award Workwear Couture in Frankfurt teilzunehmen, sowie beim Auf- und Abbau anwesend zu sein. Die genauen Termine werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Gewinner reisen auf Einladung von Engelbert Strauss.
Termine und Ablauf
Anmeldung und Bewerbung: bis 4. Mai 2021 (neu)
– 1. First Draft: It’s A Magnetic World
– 2. Lebenslauf inkl. Studienbescheinigung bzw. Abschluß
Nomination: 11. Mai 2021
Bis zu 15 Finalisten werden benachrichtigt und erhalten die Mystery Toolbox. Bis zum Workshop ist damit ein Outfit zu erstellen.
Workshop Weekend: 3. – 4. Juli 2021
Einladung der Finalisten zum Workshop und Präsentation der finalen Statement Pieces
Time & Place to be confirmed
Award Ceremony: 5. Juli 2021
Preisverleihung und Präsentation der Statement Pieces der drei Award Winner im Rahmen der Frankfurt Fashionweek
Preise
1. Preis 2.500 Euro Preisgeld
2. Preis 1.500 Euro Preisgeld
3. Preis 1.000 Euro Preisgeld
Installation in Szene-Location am Frankfurter Osthafen
Internship Strauss (Laser Lab & Prototyping)
Der Jury ist es freigestellt, die Preise auch anders als hier beschrieben zu verteilen.
Jury
Eine Jury international erfahrener Experten wählt nach festgelegten Kriterien die Preisträger in zwei Durchgängen aus. Zunächst werden aus allen Bewerbungen bis zu 15 Finalisten gewählt. In Frankfurt werden dann die Preisträger gekürt.
– Kerstin Strauss / Creative Director, workwear couture
– Jörg Zuber / Art Director einer internationalen Designagentur und Schöpfer des digitalen Characters @noonouri
– Joachim Schirrmacher / Creative Consultant und Direktor European Fashion Award FASH
– David Schülke / Head of HR Engelbert Strauss
(Die weiteren Mitglieder der Jury stehen in Kürze fest.)
Bewertungskriterien
Alle Arbeiten, die beim Special Award Workwear Couture regelkonform eingereicht wurden, werden nach folgenden Kriterien bewertet, wobei deren Gewichtung der Jury vorbehalten bleibt:
1. Step Skizze
– Kreativität
– Konzept
2. Finalisten – Outfit:
– Handwerkliche Umsetzung
– Funktionalität
– Materialauswahl und -kombination
– Innovation
– Nachhaltigkeit
– Entwicklungspotenzial
Veranstalter
Engelbert Strauss GmbH & Co. KG
Engelbert Strauss ist der SUV der Modewelt. Die Produkte mit Utilitycharakter haben mittlerweile regelrechten Lifestyle- und Kultstatus unter den Fans. Strauss ist seit Jahrzehnten führend im Bereich Customizing und Branding und zählt zu den Top 5 Onlinehändlern in Deutschland. Der neueste Meilenstein: Die CI-Factory – durch modernste
Logistik, Laser-Technik und Robotik schafft das Unternehmen neue Möglichkeiten zur Individualisierung von Shirts, Hosen und Schuhen in Wunschfarbe. Mehr: www.strauss.works
Richtlinien und Datenschutzbestimmungen
I. Veranstalter
1. Veranstalter des „Special Award Workwear Couture“ („SAWC“) ist die engelbert strauss GmbH & Co. KG, Frankfurter Str. 98 – 108, 63599 Biebergemünd.
2. Der SAWC wird in Kooperation mit dem European Fashion Award FASH organisiert und durchgeführt.
3. Zur Teilnahme am SAWC muss der Teilnehmer das auf der Webseite der Stiftung der Deutschen Bekleidungsindustrie („SDBI“) bereitgestellte Anmeldeformular ausfüllen. Die dort von den Teilnehmern übermittelten Informationen und Daten werden an den Veranstalter weitergeleitet, welcher die weitere Abwicklung im Rahmen der Teilnahme begleitet.
4. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des SAWC sind an den Veranstalter und nicht an SDBI zu richten.
specialaward.workwearcouture@strauss.de
II. Teilnahmeberechtigung
1. Teilnahme- und gewinnberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Personen unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Sofern diese nicht vorliegt, ist die Teilnahme am SAWC ausgeschlossen.
2. Mitarbeiter des Veranstalters und verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
III. Ablauf der Teilnahme am SAWC
1. Der Ablauf der Teilnahme und der Auswahl der Gewinner ist auf der Seite https://www.sdbi.de/Special-Award-Workwear-Couture/ im Einzelnen dargestellt.
2. Die Teilnahme am SAWC ist kostenfrei. Ein Catering wird an den zwei Workshoptagen zur Verfügung gestellt.
IV. Gewährleistungsausschluss / Änderungen und Abbruch des SAWC
1. Der SAWC kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den SAWC jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder die Teilnahmebedingungen zu ändern.
V. Haftung
1. Die Haftung des Veranstalters sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden, einschließlich Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Im Falle einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, begrenzt sich die Haftung des Veranstalters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
VI. Verantwortlichkeit für Inhalte
1. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern eingesandten Arbeiten/Inhalte auf potentielle Verletzungen von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Arbeiten/Inhalte abzulehnen, wenn sie nach seiner Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
2. Mit dem Einsenden von Arbeiten/Inhalten erklären die Teilnehmer, dass die Arbeiten/Inhalte frei von Rechten Dritter sind, das heißt, dass die Inhalte entweder von ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber oder sonstiger Rechteinhaber eingeholt haben.
3. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der von den Teilnehmern eingesandten Arbeiten/Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.
VII. Rechte
Die Urheberrechte an den eingereichten Arbeiten/Inhalten verbleiben zu jedem Zeitpunkt beim Teilnehmer. Der Veranstalter wird mit den Finalisten eine gesonderte Regelung zur Nutzung und Veröffentlichung der Arbeiten/Inhalte und Erstellung von Fotos im Zusammenhang mit dem SAWC treffen.
VIII. Eigene Medienarbeit der Finalisten und Preisträger
Die Finalisten und die Preisträger sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen berechtigt, die Auszeichnungen „Finalist“ und „Preisträger“ räumlich und zeitlich uneingeschränkt für die eigene Kommunikation zu verwenden. Etwaige von den Finalisten und Preisträgern geplante Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem SAWC 2021, insbesondere damit verbundene Berichterstattung, Dokumentation, Pressearbeit und Werbung sind dem Veranstalter unter specialaward.workwearcouture@strauss.de zur vorherigen schriftlichen Freigabe vorzulegen und nur nach erteilter Freigabe durchzuführen. Bei sämtlichen mit dem SAWC verbundenen Maßnahmen verpflichtet sich der Teilnehmer, die folgenden Bezeichnungen zu verwenden:
• „Special Award Workwear Couture – FASH 2021“
IX. Datenschutz
Ergänzend gelten folgende Hinweise des Veranstalters / FAQs zum Thema Datenschutz (Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO):
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortliche Stelle ist die engelbert strauss GmbH & Co. KG, Frankfurter Str. 98 – 108, 63599 Biebergemünd (datenschutz@engelbert-strauss.de). Unseren Datenschutzbeauftragten, Herrn Dr. Florian Modlinger, erreichen Sie per E-Mail unter modlinger@engelbert-strauss.de.
2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten als Veranstalter des Awards und nutzen diese, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit Ihnen als Teilnehmer und zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs sowie der Verleihung des Awards erforderlich ist (Pflichtangaben). Dabei handelt es sich insbesondere um folgende personenbezogene Daten: Name, angegebene Adressdaten (Straße, Postleitzahl, Ort), Mobiltelefonnummer, Geburtsdatum, Nationalität sowie Informationen zu Ihrem Studium. Darüber hinaus verarbeiten wir weitere personenbezogenen Daten, die bei Angabe freiwilliger Informationen im Anmeldeformular erhoben werden.
3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung des Wettbewerbs und zur Verleihung des Awards (Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO) sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bzw. zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO).
Die durch die Angabe freiwilliger Informationen erhobenen Daten verarbeiten wir aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a). Die Angabe dieser Informationen ist zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs sowie für die Verleihung des Awards nicht erforderlich. Die Angabe dieser Informationen hat keinerlei Einfluss auf den Ausgang des Wettbewerbs. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerruflich.
4. Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb des Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Zum Zwecke der Übersendung von Nachrichten, die den Ablauf des Wettbewerbs sowie die Verleihung des Awards betreffen oder im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Award stehen, übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten an Post- bzw. Transportdienstleister.
Wenn Sie Ihre Anmeldung zum Wettbewerb über das Formular unter dem Link https://www.sdbi.de/application/ vornehmen und am Wettbewerb teilnehmen, verarbeitet die Stiftung der Deutschen Bekleidungsindustrie zur Förderung der Ausbildung von Nachwuchskräften in der Modebranche, Messegelände, 81823 München Ihre Daten in unserem Auftrag. Hierzu wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Stiftung der Deutschen Bekleidungsindustrie zur Förderung der Ausbildung von Nachwuchskräften in der Modebranche geschlossen.
5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit gesetzlich zulässig, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere solange dies zur Erfüllung der jeweiligen Zwecke, d. h. zur Abwicklung Wettbewerbs erforderlich ist. Danach werden diese Daten regelmäßig gelöscht, soweit Sie uns keine Einwilligung zur weiteren werblichen Kontaktaufnahme oder zur werblichen Verwendung Ihrer Daten gegeben haben. Wir löschen die Daten nicht, wenn diese zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und steuerlichen Vorschriften (Abgabenordnung (AO), Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)) erforderlich sind. In diesem Fall greifen die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation. Diese betragen i. d. R. zehn Jahre.
6. Werden Daten an ein Drittland übermittelt?
Nein. Eine Übermittlung an ein Drittland findet nicht statt.
7. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO sowie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 21 DS-GVO einen Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten einzulegen. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).
8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten?
Im Rahmen Ihrer Teilnahme am Wettbewerb müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Wettbewerbs und der Verleihung des Awards erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind (Pflichtangaben). Ohne diese Daten kann eine sinnvolle Nutzung bzw. Teilnahme eingeschränkt oder unmöglich sein.
9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?
Eine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO findet nicht statt. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. Wir verarbeiten Ihre Daten nicht mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling).
Kontaktdaten des Veranstalters
engelbert strauss GmbH & Co. KG
Frankfurter Str. 98 – 108
63599 Biebergemünd
Telefon: 06050 / 971012
E-Mail: specialaward.workwearcouture@strauss.de
USt-IdNr.: DE112494262
Steuernummer: 01937260002
Handelsregister: HRA 11317
Amtsgericht: Hanau
Persönlich haftender Gesellschafter: Norbert Strauss